Text 3. Lehrerfortbildung
Lehrerfortbildung bezeichnet organisierte Bildungsmaßnahmen für Lehrer, die bereits in schulischer Praxis stehen. Sie grenzt sich von der Lehrerausbildung der ersten (Lehramtsstudium) und der zweiten Phase (Referendariat) als dritte Phase der Lehrerbildung ab. Unter Lehrerweiterbildung wird (häufig) eine Zusatzausbildung verstanden, die über Prüfungen und Zertifikate zu neuen Lehrbefähigungen führt.
Die Lehrerfortbildung ist, da die Aus- und Fortbildung von Lehrern Ländersache ist, in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Neben den staatlichen Lehrerfortbildungsinstituten sowie der Schulaufsicht treten weitere öffentliche und private Träger mit eigenen Angeboten auf. Darunter sind z.B. die Universitäten zu nennen, die neben der Lehrerausbildung der 1. Phase (Lehramtsstudium) oft auch die 3. Phase (Lehrerfortbildung) bedienen. Wenn eine Freistellung vom Dienst der Lehrer erfolgen soll, muss die angebotene Fortbildung vom Bildungsministerium anerkannt sein.
Für die Lehrerfortbildung in Deutschland gibt es Institute der Bundesländer zur Lehrerfortbildung. Sie sind im Allgemeinen den Kultusministerien nachgeordnet. Die zentralen Einrichtungen der Lehrerfortbildung werden als staatliche Akademie, Landesinstitut oder wissenschaftliches Institut für Lehrerfortbildung bezeichnet.
Aufgrund der heterogenen Struktur hat sich in Deutschland schon vor 30 Jahren eine länderübergreifende Organisation „Deutscher Verein zur Förderung der Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung (DVLfB)“ gebildet, der in regelmäßigen Fachtagungen die zentralen Themen und Innovationsbereiche der Lehrerfortbildung und Schulentwicklung erörtert und koordiniert. Die aktuellen Fragestellungen und Diskussionen sind auf der Website zu finden. Es hat sich bundesweit durchgesetzt, den Berufseinstieg junger Lehrerinnen und Lehrer in den ersten 3 bis 4 Jahren als eine eigene Lehrerbildungsphase anzusehen. In vielen Bundesländern gibt es eigenständige Qualifizierungs- und Unterstützungsangebote (von kollegialen Beratungs- und Austauschgruppen über Coaching- und Supervisionsangeboten bis hin zu spezifischen Fortbildungsangeboten). Für diese Berufseingangsphase hat sich eine bundesweite Koordinationsgruppe gebildet, die die Ausgestaltung dieser Phase mit Fachtagungen begleitet.
In Hessen müssen die Lehrerinnen und Lehrern in bestimmten Abständen so genannte Leistungspunkte nachweisen, die bei zertifizierten Weiterbildungsveranstaltungen über das Hessische Institut für Qualitätsentwicklung (IQ) erworben werden können.
Aufgaben zum Text
1. LesenSie den Text.
2. Formulieren Sie den Hauptgedanken des Textes in einem Satz.
3. Markieren Sie die Schlüsselwörter.
4. Teilen Sie den Text in inhaltlich zusammenhänge Abschnitte ein.
5. Stellen Sie einen Plan zum Text zusammen.
6. Schreiben Sie den Hauptgedanken jedes Abschnittes des Textes in einem Satz.
7. Finden Sie die detaillierte Information in jedem Abschnitt des Textes.
8. Verkürzen Sie den Text, schließen Sie detaillierte Information aus.
9. Schreiben Sie eine Annotation zum Text.
10. Schreiben Sie ein Kurzreferat zum Problem des Textes.
Text 4. Pädagogische Hochschule
Die Pädagogischen Hochschulen in Deutschland sind sich selbst verwaltende Zentren der Bildungswissenschaften mit uneingeschränktem Promotions- und Habilitationsrecht im Universitätsrang. Die staatlich übertragenen Aufgaben in Forschung und Lehre werden eigenverantwortlich wahrgenommen. Wissenschaftlicher Schwerpunkt ist die Lehr- und Lernforschung.
Während in Baden-Württemberg die Pädagogischen Hochschulen universitäre Strukturen erhielten und in der Form erhalten blieben, wurden sie in den 1960er bis 1990er Jahren von den anderen Bundesländern teilweise in Universitäten umgewandelt oder in solche integriert. Die Pädagogischen Hochschulen sind den Universitäten statusmäßig gleichgestellt. Das Bildungsangebot umfasst alle Lebensaltersstufen von der Elementarpädagogik bis zur Erwachsenenbildung, von der Gesundheits- über die Kultur- bis zur Medienbildung. Die Diplom-, Bachelor-, Master- und Doktorstudiengänge qualifizieren für schulische und außerschulische Bildungsberufe.
Die Ausbildungsgänge umfassen grundsätzlich praktische und theoretische Studienteile. Pflichtfächer mit unterschiedlichen Anteilen sind Pädagogik, (Allgemeine und Schulpädagogik), Psychologie oder Soziologie, Fachwissenschaft und Fachdidaktik einzelner Fächer sowie Ausländerpädagogik und Gesundheitserziehung. In verschiedenen Praktika müssen Studierende des Lehramts Unterrichtsversuche an Ausbildungsschulen durchführen. Das Lehramtsstudium wird je nach Bundesland mit einer Staatsprüfung oder einem Masterabschluss beendet. Nach der Ersten Staatsprüfung kann die II. Phase der Lehrerausbildung, das sogenannte Referendariat, angetreten werden.
Die verschiedenen Studienabschlüsse werden nach unterschiedlichen Studiengängen angeboten. Dazu muss eine in den Studien- und Prüfungsordnungen festgelegte Abfolge von Lehrveranstaltungen und Leistungsnachweisen studiert werden.
Nach 1945 sind die Pädagogischen Hochschulen aus den ehemaligen Pädagogischen Akademien, Lehrerbildungsanstalten und anderen Einrichtungen der Lehrerausbildung entstanden. Am 1. Oktober 1945 öffnete die Oldenburger Pädagogische Akademie als erste im Nachkriegsdeutschland, 1948 wurde sie in Pädagogische Hochschule Oldenburg umbenannt. 1962 wurden die nach 1945 wieder gegründeten Pädagogischen Akademien in Pädagogische Hochschulen umbenannt. Die Ausbildung verlängerte sich von vier auf sechs Semester. Durch das “Gesetz über die Rechtsstellung der Pädagogischen Hochschulen” wurden sie 1971 zu “Wissenschaftlichen Hochschulen” aufgewertet. Mit der Übertragung des Promotionsrechts in den siebziger Jahren, der Erlangung des Habilitationsrechts und der Einführung universitärer Strukturen erreichten sie Anfang der neunziger Jahre universitären Status.
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Text 5. Schullehrer
Als Schullehrer oder kurz Lehrer werden Personen bezeichnet, die berufsmäßig anderen Menschen (vornehmlich Kindern und Jugendlichen) im Schuldienst Unterricht erteilen. Lehrer arbeiten als Beamte, Angestellte oder ehrenamtlich in öffentlichen oder privaten Schulen.
In Deutschland werden Lehrer in der Regel an Universitäten oder an Pädagogischen Hochschulen ausgebildet. Die aktuelle Regelstudienzeit für das Lehramtsstudium beträgt sechs (Primarstufe und Sekundarstufe I) oder acht Semester (Sekundarstufe II). Das Studium ist in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich geregelt, meist umfasst es zwei Hauptfächer und ein oder mehrere pädagogisch ausgerichtete Nebenfächer (z.B. Erziehungswissenschaften, Psychologie, Sozialwissenschaften), darüber hinaus müssen ein oder mehrere Schulpraktika absolviert werden. Lehrer an beruflichen Schulen müssen überdies in manchen Bundesländern ein Praxisjahr nachweisen.
In der einphasigen Ausbildung ist die berufspraktische Ausbildung an den Schulen in das Studium integriert. Diese Form der Ausbildung wurde entwickelt, um die oft kritisierte Praxisferne der Hochschulausbildung zu überwinden und dem „Praxisschock“ bei Beginn des Referendariates zu begegnen.
Die Arbeitszeit der Lehrer bemisst sich im staatlichen Schuldienst derzeit nach den jeweils geltenden Regelungen für Beamte. Je nach Schulart und Bundesland legt der Dienstherr die Anzahl der zu haltenden Unterrichtsstunden, die als Lehrdeputat oder Unterrichtsverpflichtung bezeichnet werden, fest, bei deren Erfüllung aufgrund der sich zusätzlich ergebenden Aufgaben die Arbeitszeit erreicht wird.
Beurlaubungen während der Unterrichtszeit werden nur ausgesprochen, wenn bestimmte Voraussetzungen (z.B. Geburt eines Kindes) vorliegen oder wenn der Unterricht verlegt werden kann. Wann dieser Sonderurlaub gewährt werden kann, ist für Beamte in den entsprechenden Rechtsvorschriften und für Angestellte im Tarifvertrag geregelt. Die Regelungen sind im Wesentlichen gleich und beinhalten neben Geburts- und Todesfällen in der Familie auch Umzüge im dienstlichen Interesse u. Ä. Die eigene Hochzeit eines Lehrers begründet dagegen keinen Anspruch auf Sonderurlaub, da dieser Termin in die unterrichtsfreie Zeit verlegt werden kann.
Die Fortbildung der Lehrer liegt im Interesse des Dienstherren und ist daher auch dienstliche Tätigkeit, die in der Dienstzeit stattfindet. Das kollidiert in der Regel mit der gleichzeitig bestehenden Vorgabe, dass möglichst kein Unterricht ausfallen soll. Lehrer müssen daher durch den Schulleiter von ihrer Unterrichtsverpflichtung freigestellt werden. Die Zulassung zur Fortbildung ist mitbestimmungspflichtig.
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Text 6. Bologna-Prozess
Der Begriff Bologna-Prozess bezeichnet ein politisches Vorhaben zur Schaffung eines einheitlichen Europäischen Hochschulraums bis zum Jahr 2010. Er beruht auf einer 1999 von 29 europäischen Bildungsministern im italienischen Bologna unterzeichneten, völkerrechtlich nicht bindenden Bologna-Erklärung.
Ein erstes allgemeines völkerrechtliches Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Studienabschlüssen erarbeitete der Europarat zusammen mit der UNESCO am 11. April 1997 in der Lissabon-Konvention. Diese legte die prinzipielle Anerkennung aller Studienabschlüsse der Unterzeichnerstaaten untereinander fest. Im Gegenzug sollte jedes Land zusätzliche Bedingungen zur Fortsetzung eines bereits im Ausland begonnenen Studiums in seinen Grenzen definieren dürfen, wobei die Transparenz des Verfahrens gegeben sein sollte. Ferner enthielt die Übereinkunft Regelungen zur Beilegung eines Diploma Supplement (sinngemäß: „Leistungsnachweis“) zu jeder Hochschulurkunde.
Der Bologna-Prozess verfolgt drei Hauptziele: Die Förderung von Mobilität, von internationaler Wettbewerbsfähigkeit und von Beschäftigungsfähigkeit. Als Unterziele umfasst dies unter anderem:
– die Schaffung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse, auch durch die Einführung des Diplomzusatzes,
– die Schaffung eines zweistufigen Systems von Studienabschlüssen (konsekutive Studiengänge, undergraduate/graduate, in Deutschland und Österreich als Bakkalaureus/Bachelor und Magister/Master umgesetzt),
– die Einführung eines Leistungspunktesystems, des European Credit Transfer System (ECTS),
– die Förderung der Mobilität durch Beseitigung von Mobilitätshemmnissen; gemeint ist nicht nur räumliche Mobilität, sondern auch kulturelle Kompetenzen und Mobilität zwischen Hochschulen und Bildungsgängen,
– Förderung der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätsentwicklung,
– die Förderung der europäischen Dimension in der Hochschulausbildung,
– das lebenslange bzw. lebensbegleitende Lernen,
– die studentische Beteiligung (Mitwirken an allen Entscheidungen und Initiativen auf allen Ebenen),
– die Förderung der Attraktivität des europäischen Hochschulraumes,
– die Verzahnung des europäischen Hochschulraumes mit dem europäischen Forschungsraum, insbesondere durch die Eingliederung der Promotionsphase in den Bologna-Prozess.
Ein weiteres Ziel ist die Integration der sozialen Dimension, sie wird als übergreifende Maßnahme verstanden und bildet somit keinen eigenen Schwerpunkt.
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10. Schreiben Sie ein Kurzreferat zum Problem des Textes.
Text 7. Grundschule
Der Begriff Grundschule umfasst die in der Bundesrepublik Deutschland ab Ende der 1960er Jahre aus den unteren Klassen der Volksschulen hervorgegangenen Schulen, die von Kindern der Klassen 1 bis 4 (nur in Berlin und Brandenburg Klassen 1 bis 6) besucht werden. Diese umfasst die Altersstufen von etwa sechs bis zehn bzw. zwölf Jahren.
In der Regel wurden in der Grundschule bislang Jahrgangsklassen gebildet. Aktuelle politische Trends in einzelnen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg, Hessen und Rheinland-Pfalz zielen allerdings auf die Einrichtung jahrgangsübergreifender Eingangsstufen der Klassen 1 und 2, in denen dann Kinder aus beiden Jahrgängen gemeinsam unterrichtet werden sollen. Auch können bei geringer Schülerzahl pro Jahrgang sogenannte kombinierte Klassen gebildet werden, die aufeinanderfolgende Jahrgänge zusammenfassen.
Ein täglich mindestens fünf Zeitstunden umfassendes Schulangebot für alle Schüler soll in der Verlässlichen Grundschule sichergestellt werden, die in Niedersachsen und Baden-Württemberg angeboten wird. Das Schulangebot in Vollen Halbtagsschulen kann im 1. und 2. Schuljahrgang auch vier bzw. viereinhalb Zeitstunden umfassen. Während in der Vollen Halbtagsschule die Schüler von der 1. bis zur 4. Klasse 27,5 Schulstunden pro Woche haben, sind es in der Verlässlichen Grundschule 20 Stunden in der 1. Klasse, 22 Stunden in der 2. Klasse, sowie 26 Stunden in der 3. und 4. Klasse. Damit die Kinder von ca. 8 Uhr bis ca. 13 Uhr durchgehend in der Schule bleiben können, gibt es in der Verlässlichen Grundschule zusätzliche unterrichtsergänzende Angebote (Betreuungszeiten). Die Betreuungszeiten werden nicht von Lehrern beaufsichtigt, sondern von pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Rahmen eines Stundenbudgets von der Schule eingestellt werden. An Vollen Halbtagsschulen sind Betreuungszeiten nicht notwendig.
In der Grundschule sollen grundlegende Lern- und Arbeitsformen sowie mathematische, sprachliche und sachunterrichtliche Kenntnisse vermittelt werden, die das Fundament der weiterführenden Schulbildung auf Hauptschule, Wirtschaftsschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule legen. Daneben sind auch ästhetische, kulturelle und oft auch religiöse Themen Gegenstände des Unterrichts.
In der Regel gibt es für jede Schulklasse einen Klassenlehrer (Klassenlehrerprinzip), der diese Klasse die ganze Grundschulzeit hindurch oder im zweijährigen Wechsel in einer Reihe von Fächern unterrichtet. Dieses wird damit begründet, dass es für Kinder im Grundschulalter wichtig ist, eine feste Bezugsperson zu haben. Kritik hieran wird häufig aus zwei Gründen geübt: Zum einen sind Grundschullehrer oftmals (in Nordrhein-Westfalen sind beispielsweise drei Unterrichtsfächer Pflicht) nur für zwei Unterrichtsfächer ausgebildet, wodurch ihnen in den übrigen Fächern sowohl Wissen als auch fachdidaktische Kenntnisse fehlen können. Zum anderen gibt es einen starken Zusammenhang zwischen den Unterrichtsmethoden des Lehrers und den Lernerfolgen der Schüler.
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Text 8. Informatik
Informatik ist die „Wissenschaft von der systematischen Verarbeitung von Informationen, besonders der automatischen Verarbeitung mit Hilfe von Digitalrechnern“. Historisch hat sich die Informatik einerseits aus der Mathematik und der Physik entwickelt, andererseits durch die Entwicklung von Rechenanlagen aus der Elektrotechnik und der Nachrichtentechnik.
Die Wurzeln der Informatik liegen in der Mathematik, der Physik und der Elektrotechnik (hier vor allem der Nachrichtentechnik).
Bereits Leibniz hatte sich mit binären Zahlendarstellungen beschäftigt. Gemeinsam mit der Booleschen Algebra, die zuerst 1847 von George Boole ausgearbeitet wurde, bilden sie die wichtigsten mathematischen Grundlagen späterer Rechensysteme. 1937 veröffentlicht Alan Turing seine Arbeit On Computable Numbers with an application to the Entscheidungsproblem, in welcher die nach ihm benannte Turingmaschine vorgestellt wird, ein mathematisches Maschinenmodell, das bis heute für die Theoretische Informatik von größter Bedeutung ist. Dem Begriff der Berechenbarkeit liegen bis heute universelle Modelle wie die Turing- oder Registermaschine zu Grunde, und auch die Komplexitätstheorie, die sich ab den 1960er Jahren zu entwickeln begann, greift bis in die Gegenwart auf Varianten dieser Modelle zurück.
Nach einem internationalen Kolloquium in Dresden am 26. Februar 1968 setzte sich „Informatik“ als Bezeichnung für die Wissenschaft nach französischem und russischem Vorbild auch im deutschen Sprachraum durch. Die Bezeichnung „Computerwissenschaften“ ist weniger gebräuchlich. Am 1. September 1969 begann die Technische Universität Dresden als erste Hochschule der DDR mit der Ausbildung von Dipl.-Ing für Informationsverarbeitung. Im Wintersemester 1969/70 begann die Universität Karlsruhe (heute Karlsruher Institut für Technologie) als erste bundesdeutsche Hochschule mit der Ausbildung von Diplom-Informatikern. Ebenfalls 1969 begann die Ingenieurschule Furtwangen (später Fachhochschule Furtwangen) mit der Ausbildung, hier noch Informatorik genannt. Im Wintersemester 1970/71 folgte die Technische Universität Wien mit der Studienrichtung Informatik und der Ausbildung zum Diplomingenieur. Wenige Jahre darauf gründeten sich die ersten Fakultäten für Informatik, nachdem bereits seit 1962 an der Purdue University ein Department of Computer Science bestand.
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6. Schreiben Sie den Hauptgedanken jedes Abschnittes des Textes in einem Satz.
7. Finden Sie die detaillierte Information in jedem Abschnitt des Textes.
8. Verkürzen Sie den Text, schließen Sie detaillierte Information aus.
9. Schreiben Sie eine Annotation zum Text.
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Text 9. Rechenmaschinen – Vorläufer des Computers
Als erste Vorläufer der Informatik jenseits der Mathematik, also als Vorläufer der angewandten Informatik, können die Bestrebungen angesehen werden, zwei Arten von Maschinen zu entwickeln: Solche, mit deren Hilfe mathematische Berechnungen ausgeführt oder vereinfacht werden können („Rechenmaschinen“), und solche, mit denen logische Schlüsse gezogen und Argumente überprüft werden können („Logische Maschinen“). Als einfache Rechengeräte leisten Abakus und später der Rechenschieber unschätzbare Dienste. 1641 konstruiert Blaise Pascal eine mechanische Rechenmaschine, die Additionen inklusive Überträgen durchführen kann. Nur wenig später stellt Gottfried Wilhelm Leibniz eine Rechenmaschine vor, die alle vier Grundrechenarten beherrscht. Diese Maschinen basieren auf ineinandergreifenden Zahnrädern. Einen Schritt in Richtung größerer Flexibilität geht ab 1838 Charles Babbage, der eine Steuerung der Rechenoperationen mittels Lochkarten anstrebt. Erst Herman Hollerith ist aufgrund der technischen Fortschritte ab 1886 in der Lage, diese Idee gewinnbringend umzusetzen. Seine auf Lochkarten basierenden Zählmaschinen kommen unter anderem bei der Auswertung einer Volkszählung in den USA zum Einsatz.
Die Geschichte der logischen Maschinen wird oft bis ins 13. Jahrhundert zurückverfolgt und auf Ramon Llull zurückgeführt. Auch wenn seine rechenscheibenähnlichen Konstruktionen, bei denen mehrere gegeneinander drehbare Scheiben unterschiedliche Begriffskombinationen darstellen konnten, mechanisch noch nicht sehr komplex waren, war er wohl derjenige, der die Idee einer logischen Maschine bekannt gemacht hat. Von diesem sehr frühen Vorläufer abgesehen verläuft die Geschichte logischer Maschinen eher sogar zeitversetzt zu jener der Rechenmaschinen: Auf 1777 datiert ein rechenschieberähnliches Gerät des dritten Earl Stanhope, dem zugeschrieben wird, die Gültigkeit von Syllogismen (im aristotelischen Sinn) zu prüfen. Eine richtige „Maschine“ ist erstmals in der Gestalt des „Logischen Pianos“ von Jevons für das späte 19. Jahrhundert überliefert. Nur wenig später wird die Mechanik durch elektromechanische und elektrische Schaltungen abgelöst. Ihren Höhepunkt erleben die logischen Maschinen in den 1940er und 1950er Jahren, zum Beispiel mit den Maschinen des englischen Herstellers Ferranti. Mit der Entwicklung universeller digitaler Computer nimmt – im Gegensatz zu den Rechenmaschinen – die Geschichte selbstständiger logischen Maschinen ein jähes Ende, indem die von ihnen bearbeiteten und gelösten Aufgaben zunehmend in Software auf genau jenen Computern realisiert werden, zu deren hardwaremäßigen Vorläufern sie zu zählen sind.
Aufgaben zum Text
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6. Schreiben Sie den Hauptgedanken jedes Abschnittes des Textes in einem Satz.
7. Finden Sie die detaillierte Information in jedem Abschnitt des Textes.
8. Verkürzen Sie den Text, schließen Sie detaillierte Information aus.
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10. Schreiben Sie ein Kurzreferat zum Problem des Textes.
Text 10. Künstlische Intelligenz
Die Künstliche Intelligenz (KI) ist ein großes Teilgebiet der Informatik mit starken Einflüssen aus Logik, Linguistik, Neurophysiologie und Kognitionspsychologie. Dabei unterscheidet sich die KI in der Methodik zum Teil erheblich von der klassischen Informatik. Statt eine vollständige Lösungsbeschreibung vorzugeben, wird in der Künstlichen Intelligenz die Lösungsfindung dem Computer selbst überlassen. Ihre Verfahren finden Anwendung in Expertensystemen, in der Sensorik und Robotik.
Im Verständnis des Begriffs „Künstliche Intelligenz“ spiegelt sich oft die aus der Aufklärung stammende Vorstellung vom Menschen als Maschine wider, dessen Nachahmung sich die so genannte „starke KI“ zum Ziel setzt: eine Intelligenz zu erschaffen, die wie der Mensch nachdenken und Probleme lösen kann und die sich durch eine Form von Bewusstsein beziehungsweise Selbstbewusstsein sowie Emotionen auszeichnet.
Die Umsetzung dieses Ansatzes erfolgte durch Expertensysteme, die im Wesentlichen die Erfassung, Verwaltung und Anwendung einer Vielzahl von Regeln zu einem bestimmten Gegenstand (daher „Experten“) leisten.
Im Gegensatz zur starken KI geht es der „schwachen KI“ darum, konkrete Anwendungsprobleme zu meistern. Insbesondere sind dabei solche Anwendungen von Interesse, zu deren Lösung nach allgemeinem Verständnis eine Form von „Intelligenz“ notwendig scheint. Letztlich geht es der schwachen KI somit um die Simulation intelligenten Verhaltens mit Mitteln der Mathematik und der Informatik; es geht ihr nicht um Schaffung von Bewusstsein oder um ein tieferes Verständnis der Intelligenz. Ein Beispiel aus der schwachen KI ist die Fuzzylogik.
Neuronale Netze gehören ebenfalls in diese Kategorie – seit Anfang der 1980er Jahre analysiert man unter diesem Begriff die Informationsarchitektur des (menschlichen oder tierischen) Gehirns. Die Modellierung in Form künstlicher neuronaler Netze illustriert, wie aus einer sehr einfachen Grundstruktur eine komplexe Mustererkennung geleistet werden kann. Gleichzeitig wird deutlich, dass diese Art von Lernen nicht auf der Herleitung von logisch oder sprachlich formulierbaren Regeln beruht – und somit etwa auch die besonderen Fähigkeiten des menschlichen Gehirns innerhalb des Tierreichs nicht auf einen regel- oder sprachbasierten „Intelligenz“-Begriff reduzierbar sind. Die Auswirkungen dieser Einsichten auf die KI-Forschung, aber auch auf Lerntheorie, Didaktik und andere Gebiete werden noch diskutiert.
Während die starke KI an ihrer philosophischen Fragestellung bis heute scheiterte, sind auf der Seite der schwachen KI Fortschritte erzielt worden.
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